AW: Kinder mit Hunden gassi gehen lassen
Auch wenn du es wiederholst, wird es nicht richtiger.
Ein Dalmatiner ist zwar ein 40/20er, also ein "großer Hund" laut LHG NRW. Doch in den LHG-Auflagen steht nichts davon, dass man volljährig sein muss, um einen Hund dieser Kategorie führen zu dürfen. Die entsprechenden Paragraphen habe ich dir zitiert. Und da ich dir auch dir Quelle genannt habe, kannst du im Originaltext nachlesen, dass das, was angeblich in deinem Sachkundenachweis steht, nicht korrekt ist.
Btw: Ich hatte zwar automatisch die erforderliche Sachkunde, als die ganzen VOs und LHGs in Kraft getreten sind, habe aber zusätzlich eine einfache Sachkundeprüfung abgelegt, um mit einem Hund die BH zu laufen. In dieser Bescheinigung steht aber auch nur, dass ich die Sachkunde gemäß § 11 Abs. 3 LHG NRW abgelegt habe. Nicht mehr und nicht weniger. Es würde mich wundern, wenn in eurem Sachkundenachweis mehr stünde.
Grüßlies, Grazi
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