Zitat:
Zitat von Peppi
Für mich ist das der Part vom VDH. "Kontrollierte" Zucht...
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Im ersten Schritt sicherlich richtig, im zweiten würde ich aber anführen das es Gesetze gibt, die finale Kontrolle der Einhaltung sozusagen die letzte Linie der Verteidigung von Tierrechten sehe ich aber bei den Behörden.
Für mich steht die Frage:
- Dürfen Hunde so gehalten werden, per Gesetz
- Wenn ja, kann der Amtsschimmel auch nix machen
- Wenn nein, Anzeige dieses Vet. wegen Rechtsbeugung ( ist mein erster Einfall, bin allerdings kein Jurist. Aber es gibt def. eine Handhabe gegen Behörden die sich willkürlich dazu entscheiden Gesetze zu kontrollieren o. eben nicht )
Die aussage des Vet. ist der Hammer, er würde keinen Betrieb schließen den er genehmigt hat.
Auch hier die Frage
- Wurde diese Zucht in dieser form genehmigt, dann hat sich der Vet. Sstrafbar gemacht.
- Lagen bei der Genehmigung andere Gegebenheiten vor, dann muß dieser ..... kontrollieren ob diese auch Bestasnd haben um eben bei Mißständen einzugreifen.
Ich krieg gleich zu hohen Blutdruck, so eine geistigen Abfall zu lesen von Stellen die dazu da sind Tierschutzgesetze durchzusetzen bzw. die Einhaltung zu kontrollieren.
Dazu sind diese abgef..... wi..... schließlich da und dafür bezahlen die Bürger ihre Steuern, man, man, so eine ....., diese .....