AW: Katzen!
Aus dem Rechtsbereich für Heimtiere:
Die Duldungspflicht endet jedoch dann, wenn diese dem Nachbarn nicht mehr zugemutet werden kann. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn es nicht mehr nur beim Betreten des Grundstücks bleibt, sondern die Katze im Nachbargarten ihren Kot absetzt, Gartenbeete durchwühlt oder die Goldfische aus dem Teich fängt. Dies alles muss der Nachbar nicht mehr hinnehmen.
Susanne
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