Hi,
Zitat:
Zitat von Ivan
In Bayern herrscht keine allgemeine Leinenpflicht im Wald...
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Nun, dies ist in NRW exakt das Selbe, jedoch ist es schon vom Sachkundetest her, egal was man von diesem im Einzelnen halten mag, geboten, bei Begegnungen mit anderen Hunden, den eigenen an die Leine zu nehmen. Dies setzt also vorraus, dass man sich auf Freilaufflächen oder der Gleichen befinden, denn ansonsten wäre das Ableihnen ja schon eine Ordnungswidrigkeit
Wobei ich den Begriff "Freilauffläche", je nach Gegebenheit, etwas grosszügiger auslege
Gruss,
Reinhold