AW: Husky beisst Baby tot
Ich denke vor Gericht wird § 60 STGB greifen.
Für alle Nichtjuristen:
§ 60
Absehen von Strafe.Das Gericht sieht von Strafe ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter getroffen haben, so schwer sind, daß die Verhängung einer Strafe offensichtlich verfehlt wäre. Dies gilt nicht, wenn der Täter für die Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verwirkt hat.
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Dominique mit Aisha und Samson
Ein Problemhund hat nur ein Problem - den Menschen.
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