Zitat:
Zitat von honey-bunny
Ja ich weiß ja......ich dachte ja nur...momentan ist sie so gut drauf, ich will einfach diesen Maulkorb los werden. Das hat sie nicht verdient.
Nö, ich hab nicht vor nach Ba-Wü zu ziehen. Ihr habt recht, ich werde weitere meiner wahnsinnig tollen Ideen doch lieber für mich behalten. Ich hab echt gute....
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In Bayern gilt dein Negativzeugnis überall und du kannst dir sicher sein, das nach Umzug das OA informiert wird.
Dank der gesetzlichen Meldepflicht wird immer nachvollziehen sein wo du wohnst.
Warum hast du nicht gegen Leinen und Maulkorbpflicht geklagt? Nach 4 Wochen ist es rechtskräftig. Und das Negativzeugnis ist ein rechtskräftiger Bescheid.
Aus der Nummer kommst du nur noch mit einer Klage vor den Verwaltungsgericht raus.
Wenn es dir hilft, ich habe ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach (Bayern) hier, in dem es heißt. Leinen
UND Maulkorbzwang ist tierschutzwidrig.
Oder wurden die Auflagen zu Recht nach einen Vorfall auferlegt? Dann kannst du es leider wirklich vergessen...
und ich würde mich auch penibel daran halten, du spielst mit der Sicherheit deines Hundes...