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Zitat von Doc_S
Bei uns ist maximale Einfriedhöhe 1 Meter. Ja, so heißt das auf Bürokratendeutsch. ![*kicher*](https://www.molosserforum.de/images/smilies/kicher.gif) Im Bebauungsplan festgeschrieben. Habe ne Bauvoranfrage und nen Bauantrag gestellt auf "Ausnahmegenehmigung bezüglich der Einfriedhöhe, Erhöhung auf 2 Meter". Hat geklappt und es passt!
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Da hast du aber Glück gehabt, 2 Meter wäre bei uns im Ortskern unmöglich.. Wobei es auch erst dann Probleme gibt, wenn sich ein Nachbar beschwert.
Die Zaunhöhe (Einfriedhöhe) ist im jeweiligen Bebauungsplan geregelt und das kann im gleichen Ort sehr unterschiedlich sein. Bei uns gab es keine Ausnahmeregelung, weil ich in einem Denkmalgeschütztem Ortsteil wohne..
Es ist halt wichtig sich vorab über die zulässige Höhe zu informieren, bevor alles wieder abgerissen werden muss..