Zitat:
ich habe das tierschutzgesetz schon verstanden
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Tierschutz hat damit nicht´s zu tun. Die ist dazu noch auslegungssache.Du gehst ja auch anscheinend 4mal am Tag raus.Warum soll das ein "wohnungshundhalter" nicht können?
Auserdem für dein fall gibt´s das Jugendamt,oder wie bei dir:nachbar ruft OA.ist nur eine frage der Zeit
Ich rede hiervon: (Gefahrhundegesetz - GefHG)Gesetz zur Vorbeugung und Abwehr der von Hunden ausgehenden Gefahren (GVOBl. Schl.-H. S. 51)
§ 1 Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und Führen von Hunden verbunden sind.