Ich wollte Éuch mal diesbezüglich auf dem laufenden halten.
Wir haben Ende März (nach Widerspruch durch RA W.) endlich die Korrektur des vorläufigen Neg.zeugnisses erhalten.
ABER:
Die vom OA sind KEINEN Schritt vom ursprünglichen NZ abgewichen, haben nur alles zugepflastert mit diversen Urteilen verschiedener Gerichte.
Waren dann sage und schreibe 6 (!!!) Seiten NZ. Was mich als einziges freut, der städt. Jurist hatte ARBEIT damit, und nicht zu knapp.
Laut Aussagen meiner Arbeitskollegen (die den SB kennen -ich kenn den Typen leider nicht-) ist er so eingestellt: "Das ist meine Dienstaufgabe (Job) und fertig. Ich mag Hunde ja nicht mal".
Echt super.
so ein SB auf so einer Stelle.
Mit RA Weidemann sind wir jetzt so verblieben, dass wir den entgültigen WT so schnell als möglich durchführen und dann bei Gleichbleiben des hundefeindlichen Bescheides (gerade für das Sozialverhalten) klagen werden (vorher natürlich der Weg Widerspruch etc.).
Ich beende ja meine Beurlaubung zum 01.10. und werde dann im Amt auch mal nachfühlen...
JEtzt meine Frage: Trotz mail vor ca. 5 Tagen, habe ich noch keine Antwort, ab WANN der WT durchgeführt werden kann. Ich habe auch diesbezügl. nichts im inet gefunden (nur so pauschalangaben zwischen 12 und 18 Mon.). Aber jede Gde. kocht da vll. ein eigenes Süppchen.
Weiß evtl. jemand von Euch Bescheid, ab WANN eine Gde. (BY) ein solches Gutachten anerkennen muss.
Danke.
LG