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Alt 06.07.2010, 11:55
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Mila Mila ist offline
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Standard AW: Wesenstest (NRW)

So, das Ordnungamt Dortmund hat sich sehr schnell gemeldet, ich hoffe ich darf die Email (ohne Namen der Verfasserin) hier einstellen!?

Email:

Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Ordnungsamt

Sehr geehrte Frau *** (Name entfernt)

Wie von Ihnen bereits festgestellt handelt es sich bei einem Bullmastiff um einen Hund einer bestimmten Rasse nach § 10 LHundG.

Um einen Hund bestimmter Rassen zu halten benötigen Sie eine Erlaubnis. Vor Erwerb des Hundes benötigen Sie eine Haltungserlaubnis. Für die Erlaubnis fällt eine Gebühr in Höhe von 60 Euro an.
Folgende Nachweise sind dafür erforderlich:
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Nachweis über die erforderliche Sachkunde durch
1. Sachkundebescheinigung eines amtlichen Tierarztes (Terminvereinbarung ist unter 0231 / 50 2 55 64 möglich) oder
2. Sachkundeprüfung bei einer oder einem durch das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz anerkannten Sachverständigen oder sachverständigen Stelle
- die erforderliche Zuverlässigkeit (§ 7 LHundG). Als Nachweis der Zuverlässigkeit müssen Sie ein Führungszeugnis beantragen (Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden, Belegart O zu
beantragen bei den Bürgerämtern).
- Nachweis über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Ihren Hund durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins sowie Kopie der letzten Beitragsrechnung
(Mindestversicherungssumme in Höhe von 500 000,- € für Personenschäden und 250 000,- € für sonstige Schäden). Antrag allein reicht nicht aus.
- Angaben und Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Räumlichkeiten, Einrichtungen und Freianlagen dem Hund zur Verfügung stehen, um eine verhaltensgerechte und ausbruchssichere
Unterbringung zu ermöglichen (z.B. Grundrissskizze, Lageplan, Fotos)
- Nachweis über die Identitätskennzeichnung Ihres Hundes durch einen Mikrochip (Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung oder vergleichbar geeigneter Unterlagen)

Die Höhe der Hundesteuer beträgt für einen Bullmastiff 144 Euro im Jahr, wenn er der einzige Hund ist. Da Sie zudem Ihren Boxer besitzen würde die Hundesteuer für jeden Hund jährlich 192 Euro betragen, also für beide zusammen bei 384 Euro liegen.

Gemäß § 5 Abs. 2 LHundG gilt die Maulkorbpflicht nicht bis zur Vollendung des sechsten Lebensmonats Ihres Hundes.
Zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung von der Maulkorbpflicht ist das Bestehen eines Verhaltenstests notwendig. An diesem Verhaltenstest kann Ihr Hund frühestens ab dem 18. Lebensmonat teilnehmen.
Sollten Sie Interesse an einer vorläufigen Ausnahmegenehmigung von der Leinen- und Maulkorbpflicht bis zum 24. Lebensmonat Ihres Hundes haben, haben Sie regelmäßig eine Hundeschule zu besuchen und eine entsprechende Teilnahmebescheinigung vorzulegegen. Der Antrag ist schriftlich zu stellen, die Gebühr beträgt 25 Euro.

Beim Verhaltenstest wird Ihr Hund auf Alltagssituationen getestet. Die Grundkommandos werden überprüft, seine Reaktion aufs Vereinsamung, auf plötzliche Geräusche, sowie Passanten. Wenn Sie zusätzlich die Leinenbefreiung beantragen muss Ihr Hund zudem alle vorher genannten Aufgaben ohne Leine bewältigen und wird zudem mit normalen Ablenkungen beim Spaziergang wie beispielsweise Radfahrer und Jogger konfrontiert.

Ferner weise ich darauf hin, dass Sie den Hund nur solchen Personen überlassen dürfen, die die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen, das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Lage sind, den Hund sicher an der Leine zu führen.
Das gleichzeitge Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden nach § 10 LHundG NRW durch eine Person ist unzulässig.

Die Beißstatistik für die Stadt Dortmund ist nicht öffentlich einzusehen. Bei uns sind jedoch bisher keine Beißvorfälle durch Bullmastiffs bekannt. Für Dortmund sind allerdings nur acht Bullmastiffs gemeldet.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen ausreichend beantworten. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
*** (Name entfernt)
Ordnungsamt

Olpe 1
44122 Dortmund


Ich muss sagen, dass ich a) damit zufrieden bin, wie schnell geantwortet wurde, b) es super finde, dass die Person so ausführlich und auf meine Mail eingehend geantwortet hat statt mir einfach nur einen Mustertext zu schicken, und ich es c) gut finde, dass es eine Ausnahmeregelung gibt für die Zeit zwischen dem 6. und 18. Lebensmonat (oder später), und auch die Art der Ausnahmeregelung, nämlich bei regelmäßigem Besuch einer Hundeschule.
Außerdem bin ich erstaunt, dass ein BM "nur" so viel kostet wie jeder andere "normale" Hund, und nicht erhöhte Steuern gezahlt werden müssen. Hängt aber wahrscheinlich auch mit dem WT zusammen, sofern dieser abgelegt wird.
Ich sag mal: ist zwar doof, dass der BM hier auf der Liste steht, aber immerhin isses nur Liste 2, und mit den Auflagen kann ich gut leben und finde sie auch noch halbwegs vernünftig (z.B. keine Maulkorb- und Leinenpflicht, wenn ich eine Hundeschule besuche).
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