Ja, an der Stelle habe ich auch gestutzt, aber ich vermute, dass sie mit "folgende Nachweise sind dafür erforderlich" meinte, dass diese für die Haltung eines BM erforderlich sind. Ansonsten kann man sicher den Antrag und den Beleg über die erste Beitragzahlung nachweisen, und muss nicht einen Hund versichern, den man noch gar nicht halten darf