07.07.2010, 17:16
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AW: Mal wieder Wachow
Zitat:
Zitat von aurelie
Denkbare Verletzungen durch Cyber-Mobbing können das Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG und den deliktsrechtlichen Ehrenschutz der §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, Straftatbestände der §§ 185-187 StGB oder die besonderen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (wie das Recht am eigenen Namen, § 12 BGB, das Recht am eigenen Bild, § 22 ff. KUG, das Recht am gesprochenen Wort, § 201 StGB oder den wirtschaftlichen Ruf, § 824 BGB) betreffen. Cyber-Mobbing ist damit in Deutschland ein Strafdelikt, für das bei Erwachsenen eine Höchststrafe von bis zu 5 Jahren oder mehr verhängt werden kann. Jugendliche werden in der Regel mit einer Mindeststrafe von bis zu 10 Monaten Jugendhaft oder gemeinnütziger Arbeit verurteilt.
Du solltest besonders den Aspekt § 824 BGB beachten wenn du
dich über jemanden äußerst.Vor Allem wen diese Person ein Gewerbe hat.
Egal wie Wacho ist oder was er macht sollte man sich auf beweißbare Tatsachen stützen und nicht auf hören sagen.
Vor Allem nicht auf Berichte aus der Klatschpresse.
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Respekt.. Sehr aussagefähiger Beitrag und das von einem "Tierschützer".. Wenn schützt ihr eigentlich???
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