AW: Rechtanwalt in Bayern gesucht
Antwort auf meine Frage "ab wann der WT durchgeführt werden kann"
Sehr geehrte(r) Frau / Herr ...
um welche Rasse handelt es sich hierbei? Den Wesenstest kann man bereits sehr früh ablegen, da wenn Sie einen Kampfhung der Kategorie 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität halten bereits bis zum zweiten Lebensjahr des Hundes ein sogenanntes "vorläufiges Negativzeugnis" beantragen müssen für welches eine Wesensbegutachtung notwenig ist.
Die genauen Informationen hierüber erhalten Sie aber von jedem Hundesachverständigen der ein solches Wesensgutachten anfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Geändert von bobbie (08.07.2010 um 23:35 Uhr)
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