AW: Rechtanwalt in Bayern gesucht
Teil 2 von "Wanningers Geschichterln":
MEINE MAIL:
Sehr geehrter Herr/Frau
ich bitte um eine konkrete Aussage, ab wann (genauer Lebensmonat) man hier in Augsburg mit einem Mastino den entgültigen WT ablegen kann, damit dieser von der Ordnungsbehörde anerkannt wird.
Der Hund ist im Moment 13 Monate alt und besitzt selbstverständlich ein vorläufiges Negativzeugnis der Gde..
Danke für Ihre rasche Antwort.
MfG
RÜCKMAIL VOM OA
Laut Rücksprache mit dem Veterinäramt Augsburg ist es rechtlich oder gesetzlich nirgendwo vorgeschrieben ab wann frühestens ein Wesenstest für ein endgültiges Negativzeugnis vorgenommen werden kann. Jedoch gilt das vorläufige Negativzeugnis in den meisten Städten bis zum 2 Lebensjahr des Hundes. Die Verwaltungspraxis sieht aber meist wie folgt aus, dass mit dem 18 Lebensmonat des Hundes ein solcher Wesenstest vollzogen wird und ein endgültiges Negativzeugnis somit mit Einreichung beantragt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
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