Na, is doch prima!
Kannst machen, wie es euch am besten passt und dich auf den Spielraum berufen, den die VO bietet
Ein Bekannter wollte den Speicherraum über seiner DG-Wohnung zum Schlafzimmer umbauen, stellte einen Bauantrag und erhielt einen Haufen Auflagen, weil es sich um einen Wohnraum handelte. Als er nachfragte, bekam er die Auskunft, dass bei einem Hobbyraum ein Grossteil der Auflagen entfallen würde - mit dem Nachsatz, dass es ja auch Leute gäbe, die ihrer Hobbies im Schlafzimmer frönen und auch in einem Hobbyraum könne man schlafen
Kommt mir so ähnlich vor
Ach so: Er hat seit gut zehn Jahren eine 3-Zimmer DG- Wohnung mit Hobbyraum