Zitat:
Zitat von Peppi
Du hast doch ein vorläufigen Test, oder hab ich das falsch verstanden?
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Nein hat Sie nicht, Sie hat das vorläufige Negativzeugnis - aber mit ungerechtfertigten Auflagen - obwohl ein vorläufiges Negativzeugnis in Bayern ausgestellt werden muss und wohlwollend sein soll.