Zitat:
Zitat von Monty
Nein hat Sie nicht, Sie hat das vorläufige Negativzeugnis - aber mit ungerechtfertigten Auflagen - obwohl ein vorläufiges Negativzeugnis in Bayern ausgestellt werden muss und wohlwollend sein soll.
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Jetzt steh ich auf dem Schlauch. Auf welcher Grundlage basiert das Zeugnis, wenn es keinen Test gab?