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Wie geht der Staat mit verantwortungslosen Hundehaltern um?
2005/12/02 15:37 Pressemeldung von:
Peter Schmid
Tragisch: In Oberglatt im Zürcher Unterland haben am Donnerstag drei Pitbull- Terriers einen sechsjährigen Knaben auf dem Weg zum Kindergarten angefallen und zu Tode gebissen. Was kann gegen gefährliche Hunde vorgekehrt werden?
Trotz der Attacke in Oberglatt, die die Bevölkerung bewegt, sehen die Bundesbehörden keinen Handlungsbedarf. Für das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) sind Rassenverbote von gefährlichen Hunden nicht angezeigt.
Wie BVET-Chef Hans Wyss im Schweizer Radio DRS sagte, sind Experten zum Schluss gekommen, „dass Rassenverbote nichts taugen“. Der Vorfall in Oberglatt zeige, dass auch die strengsten Massnahmen nicht ausreichten, wenn der Tierhalter die Verantwortung nicht wahrnehme.
Aus Wohnung entwichen
Die drei Kampfhunde waren aus einer Wohnung entwichen, in der der Halter, ein 41-jähriger Italiener, zu Besuch war. Eine Hundeexpertin sagte der NZZ, Pitbull-Terriers seien sehr leicht erregbar. Bewegten sie sich im Rudel, sei ihre Aggressivität von einer einzelnen Person kaum unter Kontrolle zu halten. Der Mann hielt insgesamt sechs dieser Kampfhunde…
Mündig und – verantwortungslos
Nach dem säkularen Freiheitsbegriff, der aus der Aufklärung stammt, soll dem Einzelnen im Staat alles erlaubt sein, was Anderen nicht wehtut. Dieser Grundsatz baut darauf, dass Autofahrer die Grenze zum Rasen nicht überschreiten, Hundehalter alles tun, um Attacken auszuschliessen, und Träger des HI-Virus keinen ungeschützten Sex haben.
Aber in allen drei Fällen wird die Verantwortung, die das Gemeinwesen beim mündigen Bürger voraussetzt, nicht wahrgenommen. Selbstbestimmung kippt in Rücksichtlosigkeit – mit beträchtlichen Schäden für die Gemeinschaft. Der freiheitliche Staat hat ein massives Problem.
Schutz vor Tieren ist Sache der Kantone
Evangelische Politiker versuchen seit einer Attacke im Jahr 2000 – ein Hund zerbiss die Wange eines Kindes im Zürcher Oberland –, den Schutz der Menschen vor aggressiven Vierbeinern zu verbessern. Für den Schutz vor Tieren sind in der Schweiz grundsätzlich die Kantone zuständig; der Bund gibt lediglich Empfehlungen ab.
Vorstösse evangelischer Politiker
Im Zürcher Kantonsrat unternahm der EDU-Vertreter Stefan Dollenmeier mehrere Vorstösse, ohne handfeste Ergebnisse. Der Aargauer EVP-Nationalrat Heiner Studer, sekundiert vom Berner SP-Mann Paul Günter, wollte den Bundesrat mit einer Motion zu einer gesetzgeberischen Tat verpflichten, doch die Regierung war bloss zur Annahme eines (unverbindlichen) Postulats bereit, worauf die Motion im Nationalrat keine Mehrheit fand.
Zuchtbestimmungen, aber keine Rassenverbote
Zwar ist der Gesetzgeber nicht untätig geblieben, wie Heiner Studer gegenüber Livenet betont: Der Bund kann neu Bestimmungen für die Zucht und die Einfuhr von Tieren erlassen (Gentechnikgesetz).
Zudem verabschieden die Eidgenössischen Räte am kommenden 16. Dezember das revidierte Tierschutzgesetz. Danach kann nicht geeigneten Personen die Berechtigung zum Halten von Tieren entzogen werden. Zudem kann die Polizei neu auf eine Meldung besorgter Nachbarn hin tätig werden. In Oberglatt hatten die gefährlichen Hunde des (nicht in der Gemeinde wohnhaften) Mannes – wie die Medien nun anmerken – schon mehrfach Angst ausgelöst...
Heiner Studer: neue Motion am Montag
Im Kernbereich jedoch, kritisiert Studer, hat der Bund weiterhin keine griffige Massnahme getroffen. Darum will der EVP-Parlamentarier am Montag gleich eine neue Motion einreichen, „mit dem Ziel, dass der Bundesrat gewisse Hunderassen verbieten kann“. Zudem sollen für die Halter von Hunden, die gefährlich werden können (Deutsche Schäfer), Eignungsprüfungen vorgeschrieben werden und für die Tiere eine Maulkorb- und Leinenpflicht gelten.
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