Nein, es gibt im Strafgesetzbuch einen Paragraphen, der Deine (angemessene) Reaktion gesetzlich absichert. Und ich denke auch nicht, dass ein Gericht gegen Dich entscheiden würde.
Ich weiss ja auch was Du meinst, aber eben auch die Folgen, wenn die Gesetzesmacher etwas ändern würden. Und Du brauchst Deinen Hund ja noch nicht mal "hetzen". Deshalb mein Beispiel mit dem Kind.
Du musst doch nur "nicht zu Hause" (also auf Deinem Besitztum) verweilen.
Kind kommt, Hund beisst.
Fänd ich blöd.
Da ist die Verpflichtung seinen Hund offiziell zum Wachhund ausbilden zu lassen die sinnvollere Lösung.
Find ich zumindest.