Zitat:
Zitat von Peppi
Nein, es gibt im Strafgesetzbuch einen Paragraphen, der Deine (angemessene) Reaktion gesetzlich absichert. Und ich denke auch nicht, dass ein Gericht gegen Dich entscheiden würde.
Ich weiss ja auch was Du meinst, aber eben auch die Folgen, wenn die Gesetzesmacher etwas ändern würden. Und Du brauchst Deinen Hund ja noch nicht mal "hetzen". Deshalb mein Beispiel mit dem Kind.
Du musst doch nur "nicht zu Hause" (also auf Deinem Besitztum) verweilen.
Kind kommt, Hund beisst.
Fänd ich blöd.
Da ist die Verpflichtung seinen Hund offiziell zum Wachhund ausbilden zu lassen die sinnvollere Lösung.
Find ich zumindest.
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Unsere "kleine" ist nie frei auf dem Grundstück wenn keiner Zuhause ist, nur wenn wir auch Zuhause sind ( ob im Haus o. eben auch draussen ) läuft Elli frei auf dem Grundstück rum.
Was ist der Unerschied zw. Wachhundeausbildung & Schutzhundeausbildung, ich möchte Elli das Beissen nämlich nicht beibringen, egal in welcher Form.
Mein Hund ist nicht mein Schutzschild, sollte sie einen "Eindringling" nicht so abschrecken ( durchs auftreten + bellen und angerannt kommen ) muß eh der Pappa eingreifen, da geh lieber ich in den Infight als das ich das Risiko eingehe das jemand meiner Schnute was zuleide tut.