Zitat:
Zitat von Dogodinerfreund
so also...
1. selbst wenn wir 30 cm vom normal zaun abweichen wäre es eine einfriedung für die wir eine genehmigung bräuchten
2. antrag auf ausnahmeregelung würde gleich abgelehnt werden...
morgen werde ich nochmal bei meinen anwalt anrufen...
das kann doch alles nicht wahr sein....
|
Das glaube ich so nicht.
Es mag sein das dir der Antrag mündlich abgelehnt wurde... Dann mache das ganze schriftlich.
Bei einer schriftlichen Ablehnung widersprichst du, geht es zum Amtsleiter und wenn der auch widerspricht kannst du immer noch dagegen klagen.
Selbst wenn die Gesetzeslage sooo wäre, das du vor Gericht verlieren könntest, hast du mindestens 1 Jahr Zeit gewonnen, in dem du deinen Hund soweit erziehen kannst das er nicht mehr zum Nachbarn hüpft oder ihr alternativ eine andere Wohnung gefunden habt...
Bezüglich einer anderen Wohnung/ Haus...spitzt mal den Bürgermeister und den Pfarrer an - es gibt immer Häuser (z.B. aus Erbschaften) die im Besitz der Gemeinde, der Kirche sind.
Mit geschickter Wortwahl und wohl dosierten Tränen deinerseits mag keiner als Kinderfeind da stehen.
Ich vermute mal, das sich dein Nachbar, mehr an der Kinderschar stört und das überspringen des Zaunes vom Hund ein Vorwand ist, um euch zu vertreiben.
Er wird immer weiter Stress machen und an deiner Stelle würde ich mich in Ruhe nach etwas anderen umsehen.