...ich arbeite selber in einer Gemeinde in Bayern (Nicht OA), was aber nicht heissen soll, dass dies zum Vorteil bzgl. Negativgutachten sein muss.....
hat man den Status mit gutem Beispiel voran zu gehen.
Anmeldung eines Welpens ......innerhalb eines halben Jahres mit Rassenbestimmung.....Hundesteuer (ist die einzige Steuer, die die Stadt oder die Gemeinde selber bestimmen darf) im Jahr 20,00 € jeder weitere 25,00 Euronen
Gutachter selber suchen..bis spätestens 18 Monaten das Gutachten erstellen lassen, Abgabe beim OA und Basta, mehr gibt es bei uns nicht!
hatten letzte Woche einen Fundhund.....ein ausgesetztes Pittbullmädchen....OA gemeldet und für die Hundeschule in Malching eine einstweilige Genehmigung für die Aufbewahrung der Hündin ausgestellt, jedoch mit der Auflage..Leinenpflicht in allen geschlossenen Ortschaften, wie für jeden Hund halt auch!
Unser OA muss ich aber auch dazu sagen, ist seit letztem Jahr neu besetzt und voll in Ordnung bzw. sieht dies nicht wie der "Buchbinder Wanninger" und würde in einem solchen Fall, einem ihm bekannten Hundehalter bzw. dem Fundhund keine Steine in den Weg legen, obwohl dieser Beamte keinen Hund hat :-))
was aber noch zu erwähnen ist...Fragen dbzgl. an das zuständige LRA lassen dann wiederum ein Lächeln auf`s Gesicht zaubern, da jede Anfrage anders ausfällt und ich festegestellt hab, dass sich niemand auskennt und das auch einen Grund hat, weil sich niemand den Schuh.......Haltererlaubnis "Kampfhund" erteilt wurde und kam es zu einer Auffälligkeit, weil sich Nachbar oder irgend solch ein Ar...loch gestört fühlt, weil der Hund lauter pfurzt als ein Pudel!!!
wie ich immer sage, es gab schon immer Ar...löcher...Kleine und Große aber die Großen nehmen mittlerweile überhand!