Maulkorbzwang haben in BW per Rasse nur die drei Rassen gem. §1 Abs. 2 und das auch nur, bis sie durch bestehen eines Verhaltenstestes bewiesen haben, das sie kein Kampfhund sind. (Und natürlich alle als gefährlich aufgefallenen Hunde unabhängig von der Rasse)
LG
Anke mit Caro
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