Unsere Hundetrainerin hätte uns auf den Mond geschossen, wenn wir Betty unbeaufsichtigt vor einem Geschäft angeleint hätten.
Grund: Betty ist ein Hund der Kat. 2 ist. Solche Hunde dürfen laut Gesetz (in BY) NIE unbeaufsichtigt gelassen werden, wo sich Personen aufhalten. Also vor Geschäften etc.
Auch Bobbielein habe ich bis dato nie vor einem Laden angeleint, da ich hier Angst gehabt hätte, dass der Raffzahn entführt wird.
LG Angie