Zitat:
Zitat von bobbie
Unsere Hundetrainerin hätte uns auf den Mond geschossen, wenn wir Betty unbeaufsichtigt vor einem Geschäft angeleint hätten.
Grund: Betty ist ein Hund der Kat. 2 ist. Solche Hunde dürfen laut Gesetz (in BY) NIE unbeaufsichtigt gelassen werden, wo sich Personen aufhalten. Also vor Geschäften etc.
LG Angie
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Das steht SO nicht im bayr. Gesetz
- ist aber sicher ratsam, da es sehr gummiartig formuliert ist und wenn was wäre, haste mit Listenhund sowieso die A karte.
Trotzdem sollte ein Hund schon lernen, alleine kurz irgendwo sitzen zu bleiben.
Das "Vereinsamen" ist sogar Bestandteil beim bayr. Wesenstest. Dazu wird der Hund dann vom Prüfer sehr gerne vor einen Supermarkt alleine angebunden.
Persönlich hätte ich viel zuviel Angst, das mir einer meinen Hund klaut, ihn was zum futtern zuschiebt was ihn nicht bekommt oder nach ihn tritt usw.
Es gibt hier am Ort genau zwei Geschäfte, wo ich meine trotzdem vor den Laden anbinde.
Weil es die örtlichen Gegebenheiten zulassen.
Kaum Verkehr, die Hunde sind im Ort bekannt und beliebt. Der Einkauf beim Metzger oder Bäcker dauert maximal 5 Min. und ich kann durch das Schaufenster
ständig auf die Hunde blicken.