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Alt 06.08.2010, 18:47
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perro de presa perro de presa ist offline
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 31.07.2009
Beiträge: 209
Standard AW: Deine Unterschrift kann Hundeleben retten, DRINGEND und WICHTIG

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Ist da irgendwas besonders krasses, was ich überlese?
Nun aus meiner Sicht ist es viel schlimmer als NRW (und Du weisst, da komme ich weg).

Hier ist besonders auf §10, Absatz 4 zu achten:

Zitat:
(4) Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund genetischer Veranlagung unwiderlegbar
vermutet wird (§ 2 Abs. 2 Nr. 1), sind mit Eintritt der Geschlechtsreife unfruchtbar zu
machen, soweit eine Ausnahmegenehmigung nach Absatz 2 nicht erteilt ist.
Ausnahmen sind nur für Wissenschaft und Forschung.
Also Zwangssterilisation für alle Hunde der momentan 4 Rassen.
Keine Befreiung durch Wesenstest oder ähnliches.

Verschärfend kommt hinzu, das nach §2, Absatz 2, Punkt C folgendes ausreicht
um einen Hund (gleich welcher Rasse) zu einem unwiederlegbar gefährlich gelten sollen zu machen:

Zitat:
in aggressiver oder Gefahr drohender Weise unkontrolliert Menschen
angesprungen haben
Damit ist jedem Hundefeind und Nachbarschaftsstänkerer Tür und Tor geöffnet.

Andere Teile wie die Verpflichtung eines "Warnschildes" vor der Wohnungstür,
oder wer einen Listenhund hat keinen weiteren mehr führen darf,
und so weiter............das haben andere Regelungen auch, oder zumindest gehabt.

Hier wird übrigens die NRW Taktik mit der "Heimlichen" Erweiterung des Rassenliste,
in dem man alles mögliche als Alano zusammenfasst,
gleich im Gesetz verankert.

Denn um eine weitere Rasse zu Listen und somit auszurotten, reicht:

Zitat:
(4) Das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit
dem für den Tierschutz und die Tiergesundheit zuständigen Ministerium durch
Rechtsverordnung Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder
mit anderen Hunden zu bestimmen, die als gefährlich im Sinne von Absatz 2 Nr. 1
gelten. Für diese Hunderassen muss die Vermutung bestehen, dass ihre Gefährlichkeit
für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren auch auf ihre genetische
Veranlagung zurückzuführen ist.
Wenn aber etwa für eine Rasse eine Saachkundeprüfung verlangt werden soll,
dann benötigt man nach Gesetz dies:

Zitat:
Das für Ordnungsrecht zuständige Ministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit
dem für den Tierschutz und die Tiergesundheit zuständigen Ministerium durch
Rechtsverordnung den Sachkundenachweis von Hundehaltern weiterer Hunderassen
sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden zu verlangen, wenn
sich diese nach der vom Landesverwaltungsverwaltungsamt geführten jährlichen
Statistik zu Vorkommnissen mit Hunden zahlenmäßig als besonders auffällig erwiesen
haben.
Im übrigen ist noch ein wirklicher Mühlstein für die Halter der 4 Rassen,
und etlicher ähnlicher Hunde enthalten:


Zitat:
Kreuzungen nach Satz 1 Nr. 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp deutlich hervortritt. In
Zweifelsfällen hat der Halter nachzuweisen, dass eine Kreuzung nach Satz 1 Nr. 1 nicht
vorliegt. Widerspruch und Klage gegen die Einstufung der Gefährlichkeit haben keine
aufschiebende Wirkung.
Ich halte dieses Gesetz für einen Dammbruch,
der wenn er so durchgeht auch Folgen in anderen (Bundes-) Ländern haben wird.
Nur aus diesem Grund bin ich damit nach vorne gegangen.
Ich habe seit dem Unglück in Thüringen versucht Mitstreiter zu finden,
einen "SOKA" Verein anzustossen, etwas mit einer Gemeinschaft zu machen.
Aber dies ist alles am klein/klein, Desinteresse und Vereinsklüngel gescheitert.

Also nun so......sonst geschieht nichts,
die erste Anhörung war bereits (still und heimlich),
die nächste folgt,
der VDH ist ..............ich schreib besser nichts dazu.................

Geändert von perro de presa (06.08.2010 um 18:56 Uhr)
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