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Alt 10.08.2010, 21:18
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Bullmastiff Bullmastiff ist offline
Graf / Gräfin
 
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Standard AW: 50/50 Regelung bei Tierversicherungen

Zitat:
Zitat von tpgbo Beitrag anzeigen
Find ich ziemlich lächerlich, wenn ich am Straßenverkehr teilnehme, bin ich mir doch auch der Gefahr eines Unfalls bewußt, bekomme aber trotzdem die volle Schadenssumme.
Wie seht Ihr das ?

LG Tanja
Auch im Straßenverkehr gibt es die diese Regelung. Wenn man nicht nachweisen kann, das man selbst keine Schuld hat, kann die Versicherung auch wieder Prozentsätze abziehen.

Sind aber schon tolle Versicherungsverträge. Man darf seinen Hund ausdrücklich ohne Leine laufen lassen, aber wenn dann etwas passiert, wird nicht der volle Schaden gezahlt.
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Christian
Simba, BM, *16.06.2007
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In Gedenken an meinen treuen Kameraden Sunny 02.09.01-31.08.03
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