Zitat:
Zitat von Bullmastiff
Seid aber vorsichtig bei eventuellen Vorurteilen bezüglich solcher HuSchus.
Bei mir im Nachbarort hat letztes Jahr ein neuer Hundeplatz aufgemacht. Voraussetzung dafür war als Auflage der Gemeinde, das dort keine Kat. 1 und 2 Hunde drauf dürfen.
Von den Ausbildern selbst wäre es kein Problem, nur kommen sie eben nicht gegen die Gemeinde an in diesem Punkt.
Also nicht immer wird durch die HuSchu eine Aufnahme von "Kampfis" abgelehnt.
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Ist so etwas rechtlich "in Ordnung"? Kann mir das nicht so vorstellen, da es ja in manchen BL Auflagen für Kat-hunde-besitzer gibt, eine HuSchu zu besuchen.
Da würde ich als "Klagemitze" schon wieder beim RA sein.