Zitat:
Zitat von bobbie
Ist so etwas rechtlich "in Ordnung"? Kann mir das nicht so vorstellen, da es ja in manchen BL Auflagen für Kat-hunde-besitzer gibt, eine HuSchu zu besuchen. Da würde ich als "Klagemitze" schon wieder beim RA sein.
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Die Gemeinden können mit Sicherheit Auflagen erteilen, um einen Betrieb von HuSchu zu genehmigen. In welchem Rahmen das dann der Fall sein kann, mag ich natürlich nicht zu beurteilen.
In dem hier aktuellen Fall kenne ich den Betreiber der HuSchu schon viele Jahre und weiß, wie er darum gekämpft hat, das Gelände von der Gemeinde zu bekommen. Von daher kann ich ihn auch gut verstehen, das er sich an diese Auflagen hält. Ich selbst würde das aber bestimmt auch nicht so ohne weiteres hin nehmen.