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Alt 29.08.2010, 19:47
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Monty Monty ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.01.2007
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Standard AW: Halten von Kategorie 2-Hunden in Bayern

Nichts machst du vorher...außer dir in Ruhe einen Hund aus zu gucken. Wenn du ihn hast meldest du ihn bei der Steuer an (Versichern solltest du ihn auch, ist aber keine gesetzliche Pflicht)

Dann beantragst du bei der Gemeinde ein vorläufiges Negativzeugnis (wenn der Hund unter 18 Monaten ist) das müssen Sie dir ausstellen, weil Bayern davon ausgeht das Junghunde ungefährlich sind.
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L.G Monty und die Rasselbande:

http://www.youtube.com/watch?v=c2Qlw3pzWv4
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