Zitat:
Zitat von Peppi
Das mit dem Anspringen ist in NRW seit Beginn an genauso im LHundG NRW fixiert.
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Ja, nur das dies in NRW einen Hund nicht sofort zu einem UNWIDERLEGBAR
gefährlichen Hund macht, wo nicht mal ein Wesenstest möglich ist.
Dies sieht aber unter anderem Thüringen so vor.
Das macht dieses geplante Gesetz,
neben vielen anderen solchen Punkten,
zu so einer Gefahr für ALLE Hundehalter.