§ 17 des Tierschutzgesetzes besagt...
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wierbeltier ohne vernünftigen Grund tötet...
etc.
Ich finde Dein Bestreben total klasse, aber das Tierheim gehört angezeigt !!
Einen gesunden Hund einschläfern, die sind wohl bescheuert !!!
Gruß
Corinna
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