Nein , es kommt nicht auf die Gemeinde an.
Das Gesetz ist für ganz Bayern verbindlich.
Leider haben die meisten Gemeinden keinen Plan und kramen das Gesetz nicht einmal vor, wenn jemand einen gelisteten Hund anmelden mag. Die "zuständigen" Sachbearbeiter , machen dies meist nur nebenher und nur in Städten gibt es Sachbearbeiter die nichts anderes machen.
Meist agieren diese Angestellten, dann oft wie sie es eben für richtig halten und mit dem was Sie so im Kopf haben. Da werden dann schon mal Sachen verlangt, die zu anderen Bundesländern gehören wie z.B. Sachkundenachweis, Führungszeugnis, Versicherungspflicht, selbst das blaue Halsband wurde schon in Bayern gefordert.
Ich finde es besonders toll, wenn dann immer die Nichtbayern sich zu Wort melden und behaupten "man" sagt...
btw. Ich habe auch in einen knapp 100 Seelenort auch schon erlebt, das die Anmeldung eines Mastinos als Listenhund scheiterte, weil der Bürgermeister sagte" Blödsinn, Kampfhund? mach ich nicht mit den Schmarrn"