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Zitat von corso
hmm bei uns war das so, wir haben unseren cc geholt mit 6 mon. habe ich ihn angemeldet und die beim oa haben gesagt der braucht vorläufiges wt und mit 18 monaten nochmal
dann habe ich mit unserem nachbarn geredet er ist hundetrainer und gutachter für hunde und er hat gesagt brauchst du jetzt noch nicht machen erst mit 18 mon. alles andere ist geldmacherei, das wär blödsinn...
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Mit Verlaub gesagt: Ein solcher Hundetrainer ist mehr als inkompetent und handelt meines Erachtens nach sogar grob fahrlässig".
Wie Monty schon schreibt, es ist PFLICHT einen Hund der Kat 2 bei der Gemeinde anzumelden. Ein vorläufiges Neg.zeugnis zu beantragen ist Deine eigene Sache. Allerdings zahlst Du bei Nichtbeantragung dann die sehr hohe "Kampfhundsteuer".
Stellt Euch mal vor, der Hund wirft aus Versehen ein Kind um oder es passiert ein Unfall bzw. er schnappt sogar zu. So schnell kannst Du gar nicht schauen, wie Dein Hund im TH landet. DU als Halter bist dafür verantwortlich, Deinen Kathund ordnungsgemäß als Kat2-Hund anzumelden.
Und sollte eine Gemeinde kein Neg.zeugnis ausstellen, IMMER ein schriftliches Beweisstück vom Sachbearbeiter für Deine Unterlagen ausfertigen lassen. Dann bist Du aus dem Schneider, wenn drinsteht: "In unserer Gemeinde muss der Hund Kat 2 erst ab 18 Mon. den WT vorlegen. Er muss auch vorher nicht als Kat 2 Hund angemeldet werden. Ein vorläufiges Neg.zeugnis wird von unserer Gemeinde XY nicht ausgestellt". Allerdings zahlst Du dann evtl. die höhere "Kampfhundsteuer" (falls vorhanden).
MÜNDLICHEN Aussagen von SB niemals trauen, denn wenn was passiert, hats keiner gesagt.
LG Angie