Ob der RA selbst Hundehalter ist oder nicht,halte ich für nebensächlich.
Wichtig ist,es muß ein erstklassiger RA mit Schwerpunkt Vertrags/Verwaltungsrecht sein.Was nützt einem ein RA mit Hund, wenn er fachlich miserabel ist.Ihr könnt bei der Anwaltskammer nachfragen, oder im KGS-Forum.
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Gruß Vom Acker
Anne & Co.
In Blues we trust, Blues will never die
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