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Alt 23.12.2005, 14:46
Benutzerbild von Anne
Anne Anne ist offline
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Registriert seit: 17.02.2005
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Ob der RA selbst Hundehalter ist oder nicht,halte ich für nebensächlich.
Wichtig ist,es muß ein erstklassiger RA mit Schwerpunkt Vertrags/Verwaltungsrecht sein.Was nützt einem ein RA mit Hund, wenn er fachlich miserabel ist.Ihr könnt bei der Anwaltskammer nachfragen, oder im KGS-Forum.
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Gruß Vom Acker

Anne & Co.


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