Hallo Urs,
ich denke, der von dir zitierte Fall ist nicht auf Caty übertragbar. Die Argumentation des BGH, dass ein Züchter nicht in jedem Fall für spätere Fehlentwicklungen des Hundes haftbar gemacht werden kann, erscheint mit durchaus nachvollziehbar. Im deutschen Schadensersatzrecht spielt der Begriff Schuld eine elementare Rolle. Kurz gesagt handelt derjenige zumindest fahrlässig, der die im Verkehr notwendige Sorgfalt außer Acht läßt. Und ohne den Fall hier genauer zu kennen (Kaufvertrag, zugesichert Impfungen, alter des Hundes), hat der "Züchter" möglicherweise gewisse Sorgfaltspflichten verletzt.
Ich persönlich würde die Sache nicht auf sich beruhen lassen, selbst wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte.
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Es grüßt
Stefan
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand. Jeder meint, dass er genug davon hat. (R. Descartes)
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