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Alt 23.12.2005, 21:46
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Urs Urs ist offline
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Zitat von morpheus
Hallo Urs,

ich denke, der von dir zitierte Fall ist nicht auf Caty übertragbar. Die Argumentation des BGH, dass ein Züchter nicht in jedem Fall für spätere Fehlentwicklungen des Hundes haftbar gemacht werden kann, erscheint mit durchaus nachvollziehbar. Im deutschen Schadensersatzrecht spielt der Begriff Schuld eine elementare Rolle. Kurz gesagt handelt derjenige zumindest fahrlässig, der die im Verkehr notwendige Sorgfalt außer Acht läßt. Und ohne den Fall hier genauer zu kennen (Kaufvertrag, zugesichert Impfungen, alter des Hundes), hat der "Züchter" möglicherweise gewisse Sorgfaltspflichten verletzt.

Ich persönlich würde die Sache nicht auf sich beruhen lassen, selbst wenn ich keine Rechtsschutzversicherung hätte.
Hallo morpheus

ich stimme Dir auch zu (aber das Prinzip ist das selbe)wurde miteinander Gesprochen und schriftlich protokolliert... wie sieht der Kaufvertrag aus ..etc. du musst ihm eine schuld nachweisen.. ohne genau dokumentiert zu sein ist eine Beurteilung unmöglich ....

Jedoch muss ich sagen dass schon das Gewicht der Welpe so einiges aussagt

zum Beispiel von meinem Wurf (04Dez.05)

http://welpen.parseus.com/bilder/AUFZUCHTAB.htm
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Urs
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