Wann sind denn die anderen Tiere verstorben? Es gibt Fristen einzuhalten. Ich kann nicht 1 Jahr nach Versterben des Tieres anfangen Klage einzureichen. Und ich wäre da vorsichtig, so eine Klage muss fundiert sein und gut vorbereitet und nach meinem Dafürhalten ist es außerordentlich wichtig, neben der guten fachlichen Qualifikation des Anwalts auch darauf zu achten, dass er sich mit Tieren sehr gut auskennt. Es ist nichts müßiger als seinem Anwalt alles Relevante der Tierzucht und Hundehaltung vorkauen zu müssen.
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