Zitat:
Zitat von mandyao
Wiederrum bekam ich eine Anzeige..denn ICH habe verbotenes getan laut Gesetz...ich stellte das in die Öffentlichkeit mit Fotos... Anschuldigung lautete: Verbreiten von Gewalt- oder Tierpornografischer Schriften ..na dann!
Bisher kam nicht weiter... bin gespannt ob nochmal was passiert oder ehr nicht!
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Nimm Dir unbedingt einen Anwalt, alleine der Punkt das Du es in die Öffentlichkeit gebracht hast kann differenziert beurteilt werden.
Wenn ich's richtig in Erinnerung habe sind die Bilder die den Mann bei der Sauerei zeigen doch im Netz verfügbar gewesen bzw. wurden von ihm veröffentlicht.
Falls das stimmt kann das Argument der "Öffentlichmachung" so nicht gehalten werden, Du hast mögl. die bereits öffentlichen Bilder einer größeren Gruppe zugänglich gemacht.
Kam das vom Anwalt der ........ o. hat die Polizei diese Aussage getätigt?