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Alt 04.11.2010, 09:23
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Urs Urs ist offline
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Standard AW: Petition: Tierschutz - Verbot des gewerbsmäßigen Handels mit Hundewelpen

Zitat:
Zitat von Lucy Beitrag anzeigen
Handeln ist verkauf von etwas, somit auch die Hobbyzuchten! So hab ich das gemeint, nicht die Massentierhaltung!

Darf die "Hobby" Zucht auch nicht mehr sein?
genau und da beginnt die Definition Schwierigkeit

Auszug aus dem Schweizer Tierschutz Gesetz :
Die gewerbsmässige Zucht ist meldepflichtig. Gewerbsmässige Züchter und Züchterinnen müssen entsprechend ausgebildet sein. Nach der am 1.9.2008 in Kraft getretenen Tier-schutzverordnung bedeutet Gewerbsmässigkeit „Handeln mit und Halten, Betreuen oder Züchten von Tieren in der Absicht, für sich, oder für Dritte ein Einkommen oder einen Ge-winn zu erzielen oder die eigenen Unkosten oder die Unkosten Dritter zu decken." Bei Züchtern kann man eine solche Absicht nur dann unterstellen, wenn aufgrund der abge-setzten Welpen davon ausgegangen werden kann, dass es sich um ein „Geschäft handelt". Kriterien hierfür sind:

- planmässige Zucht, Werbung, Bereitschaft einer unbegrenzten Zahl von Interessen-ten Jungtiere abzugeben,............

UND NUN WAS IST EURE MEINUNG
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Urs

Geändert von Urs (04.11.2010 um 09:25 Uhr)
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