Zitat:
Zitat von Lucy
Handeln ist verkauf von etwas, somit auch die Hobbyzuchten! So hab ich das gemeint, nicht die Massentierhaltung!
Darf die "Hobby" Zucht auch nicht mehr sein?
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genau und da beginnt die Definition Schwierigkeit
Auszug aus dem Schweizer Tierschutz Gesetz :
Die gewerbsmässige Zucht ist meldepflichtig. Gewerbsmässige Züchter und Züchterinnen müssen entsprechend ausgebildet sein. Nach der am 1.9.2008 in Kraft getretenen Tier-schutzverordnung bedeutet Gewerbsmässigkeit „Handeln mit und Halten, Betreuen oder Züchten von Tieren in der Absicht, für sich, oder für Dritte ein Einkommen oder einen Ge-winn zu erzielen oder die eigenen Unkosten oder die Unkosten Dritter zu decken." Bei Züchtern kann man eine solche Absicht nur dann unterstellen, wenn aufgrund der abge-setzten Welpen davon ausgegangen werden kann, dass es sich um ein „Geschäft handelt". Kriterien hierfür sind:
- planmässige Zucht, Werbung, Bereitschaft einer unbegrenzten Zahl von Interessen-ten Jungtiere abzugeben,............
UND NUN WAS IST EURE MEINUNG