Zitat:
Zitat von Wie Waldi
Lest doch mal richtig, bevor Ihr wieder in Polemik abdriftet.
Das Strafmaß für Mord ist nicht geringer als 12 Jahre. Dabei geht es um Todschlag, der mit weniger als 12 Jahren bestraft werden kann.
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Oha Polemik, wie wär's noch mit den Wörtern "Krude", "Populistisch", "nicht Hilfreich", "wenig Lösungsorientiert", alles Sprechblasen zur Relativierung.
Totschlag, dass ist doch wenn ich mich vorher richtig besaufe und danach dem anderen den Schädel einschlag, also nicht alle Mordmerkmale vorhanden sind.
Ja bei sowas ist <12 Jahre natürlich unbedingt nötig, dass muß bleiben, die arme Seele hat halt mit anderen Mitteln nach Hilfe geschrien, bestimmt hat Pappa auch mal was getrunken und Mutti ist mal laut geworden, wer will es dem armen, armen Täter verdenken das er so gehandelt hat.
War ich jetzt "zu polemisch"