Zitat:
Zitat von Mila
Oh stimmt, danke für den Hinweis, habs gerade auch selber nochmal nachgeguckt! Sorry also für die falsche Aussage von mir! Jetzt weiß ichs selbst besser!
Das OA Dortmund hatte mir vor paar Monaten auf meine Anfrage hin geschrieben "Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden nach §10 LHundG NRW durch eine Person ist unzulässig."
Große Hunde sind ja der §11 des Landeshundegesetzes von NRW!
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Eben...§10 umfasst Hunde bestimmter Rassen, also Listis..