Zitat:
Zitat von bx-junkie
Somit darf ich auch mit 10Doggen laufen, sofern ich es gebacken bekomme, denn die gelten dem Gesetz nach nur als große Hunde (40/20)
Doch nix falsch gemacht...
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Nicht wirklich.
Lange vor den Hundegesetzen gab' es auch in unserer Standard-Gesetzgebung eine Regelung zum Umgang mit Hunden, die den Halter in die Pflicht nimmt. Das kennt allerdings weder der Bürger, noch die Behörde. Ich muss mal wühlen, ob ich den enstprechenden Paragraphen finde.
Eigentlich sind die ganzen Hundegesetze dadurch mehr oder weniger überflüssig.
Und ob jemand mit mehreren Hunden an der Leine, diese immer und in jeder Situtaion im Griff hat... ich weiss nicht. Ich fühl mich schon wohler wenn ich nur einen an der Leine habe...