Zitat:
Zitat von Peppi
Nicht wirklich.
Lange vor den Hundegesetzen gab' es auch in unserer Standard-Gesetzgebung eine Regelung zum Umgang mit Hunden, die den Halter in die Pflicht nimmt. Das kennt allerdings weder der Bürger, noch die Behörde. Ich muss mal wühlen, ob ich den enstprechenden Paragraphen finde.
Eigentlich sind die ganzen Hundegesetze dadurch mehr oder weniger überflüssig.
Und ob jemand mit mehreren Hunden an der Leine, diese immer und in jeder Situtaion im Griff hat... ich weiss nicht. Ich fühl mich schon wohler wenn ich nur einen an der Leine habe...
|
Hab ich nie von mir behauptet (deswegen ja auch dieses Fotothema)aber ich fahre mit meinen beiden(!) Hunden ins Feld welches sehr übersichtlich ist, und ich bin mich ständig am umsehen wie ein Spion in feindlicher Umgebung
Mit dreien bin ich wie gesagt nie gelaufen, da ich das für sehr verantwortungslos gehalten habe (in meinem Fall)...obwohl alle meine Hunde gegenüber Menschen absolut freundlich sind/waren, machen sie doch Angst und wenn mir einer entgegenkommt, dem es eh unheimlich ist, wie soll der sich denn bei meinem Anblick(siehe Bilder) denn fühlen?
P.S. Im übrigen sind mit dem Landeshundegesetz alle alten Regelungen ad acta gelegt...von daher erübrigt es sich da was zu suchen, weil nicht aktuell