Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Hallo!
Ich habe eine rechtliche Frage, vielleicht weiß ja einer von Euch die Antwort:
Wir wohnen in NRW, somit ist Gustav ein "Listenhund". Er steht auf der Liste 2 und gilt bis zum Wesenstest als gefährlicher Hund mit Leinen- und Maulkorbpflicht. Als Halter muss man Sachkunde, Versicherungschutz und ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und die Haltergenehmigung beantragen.
Gustav ist Leinen- und Maulkorbbefreit und hat den Wesenstest. Wie ist es denn nun, wenn ich ihn für einige Tage in eine Urlaubsbetreuung zu Bekannten (auch NRW) geben würde? Gilt dann seine Leinen- und MKBefreiung auch dort? Müssen die Urlaubsbetreuer auch eine Haltergenehmigung haben? Muss speziell etwas für Gustav beantragt werden?
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LG Simone
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