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Alt 29.12.2010, 09:44
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Nadine & Duke Nadine & Duke ist offline
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Donni Beitrag anzeigen
In deinem beschriebenen Fall mit dem Erlebnis des Rottweilers hätte es dir eh nichts genützt da Rottweiler (soweit ich informiert bin) nicht auf den Rasselisten stehen.
Dann bist Du leider falsch informiert.
Er steht in Bayern, Brandenburg, Hamburg und NRW auf Liste 2 und in Hessen wird nicht nach Listen unterschieden, da gibts nur eine und da steht er ebenfalls drauf.

Nach dem Vorfall durfte sie auch nicht mehr mit ihm gehen, lt OA.
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Liebe Grüße
Nadine & Duke
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