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Alt 29.12.2010, 14:53
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Pinömpel Pinömpel ist offline
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 07.08.2007
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Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Ja, ganz sicher!

Es gibt in NRW 2 verschiedene Sachkundenachweise...einmal den für 20/40 Hunde und einmal den für sog. gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen...sobald Du einen Anlage 1 oder 2 Hund hast mußt Du den *ausführlicheren* machen.
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LG
Birgit
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