AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung
Ja, ganz sicher!
Es gibt in NRW 2 verschiedene Sachkundenachweise...einmal den für 20/40 Hunde und einmal den für sog. gefährliche Hunde/Hunde bestimmter Rassen...sobald Du einen Anlage 1 oder 2 Hund hast mußt Du den *ausführlicheren* machen.
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LG
Birgit
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