Hallo Steffi
In NRW ist es auch genau so. Wir haben einen American Bulldog, also einen sogenannten §10 Hund (Bestimmte Hunde), und einen Berner (sogenannter 40/20). Die beiden darf ich zusammen ausführen. Hätten wir einen zweiten AmBull, dürfte ich mit beiden nur getrennt gehen auch wenn beide Maulkorb- und Leinenbefreit wären.
Aber auch sogenannte §3 Hunde, die vier üblichen Verdächtigen, als auch im Einzelfall gefährliche Hunde, dürfen nur einzeln ausgeführt werden.
So ist das bei uns...
Gruß Elke
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