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Alt 15.01.2006, 12:53
Chicco
Gast
 
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Standard Hallo Steffi

In NRW ist es auch genau so. Wir haben einen American Bulldog, also einen sogenannten §10 Hund (Bestimmte Hunde), und einen Berner (sogenannter 40/20). Die beiden darf ich zusammen ausführen. Hätten wir einen zweiten AmBull, dürfte ich mit beiden nur getrennt gehen auch wenn beide Maulkorb- und Leinenbefreit wären.

Aber auch sogenannte §3 Hunde, die vier üblichen Verdächtigen, als auch im Einzelfall gefährliche Hunde, dürfen nur einzeln ausgeführt werden.

So ist das bei uns...

Gruß Elke
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