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Alt 05.01.2011, 14:01
bx-junkie
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Standard AW: wo bekomme ich schöne warnschilder für bx

Zitat:
Zitat von Bibs Beitrag anzeigen
Ist in Bayern auch so...
Mir wurde von einem DPD Fahrer erklärt daß ich dann auch noch eine Klingel außerhalb brauch, weil er in dem Fall das Grundstück ja auf eigene Gefahr betreten würde.

Wäre kein Schild am Tor und auch keine Klingel draußen und der Postbote würde gebissen werden dann wäre ich Haftbar, hab ich ein Schild dran und er betritt das Grundstück dann ist er selber schuld
Stimmt so nicht!
Das schützt nicht per se vor Strafe! Verpflichtet ist schon mal gar keiner so ein Schild aufzuhängen...
Hier mal ein Gerichtsurteil
"Warnung vor dem Hund"
Jeden Grundstueckseigentuemer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren fuer einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstuecks zu
sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden. Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere fuer den Grundstueckseigentuemer, von dessen Grundstueck
aufgrund besonderer Umstaende - hierzu gehoert auch das uneingeschraenkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen
Hausgrundstueck - erhebliche Gefahren ausgehen. Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstueck gehaltenen Hund gebissen, so haftet der
Grundstueckseigentuemer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb,weil er seine Sorgfaltspflichten gegenueber anderen verletzt hat. Selbst das am Tor angebrachte Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine
ausreichende Sicherung dar, Zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, dass derartige Hinweisschilder haeufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus
dem Wind schlaegt, muss sich im Falle einer Hundebissverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden
ersetzt. LG Memmingen Az. 1 S 2081/93
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