Zitat:
Zitat von AlHambra
Bei einem Beißunfall auf einem eingefriedetem Grundstück z.B. nach § 230 StGB.
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Mit Bezug auf 229, denn 228 ist hier ausgeschlossen. Aber ehrlich gesagt sehe ich keine Fahrlässigkeit. Aber gut, wenn's denn so entschieden wird...
Danke für die Aufklärung.